Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung

Haftungsrisiken erkennen und begrenzen

In dem Seminar werden die Haftungsrisiken im Einzelnen dargestellt. Zugleich werden Handlungsempfehlungen und Abwehrstrategien aufgezeigt, mit denen die Gefahr von Haftungsansprüchen und die Verhängung von Bußgeldern auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung

Haftungsrisiken erkennen und begrenzen

In dem Seminar werden die Haftungsrisiken im Einzelnen dargestellt. Zugleich werden Handlungsempfehlungen und Abwehrstrategien aufgezeigt, mit denen die Gefahr von Haftungsansprüchen und die Verhängung von Bußgeldern auf ein Mindestmaß reduziert werden.

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Seminarinformationen

Haftungsrisiken erkennen und begrenzen

Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalleiter, Bau- und Projektleiter

Termine:
05.10.2022
9:00 – 16:00 Uhr

13.01.2023
9:00 – 16:00 Uhr
Online-Schulung

24.03.2023
9:00 – 16:00 Uhr

Referent:
Herbert Mackenschins
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Veranstaltungsorte:
Precise Resort Schwielowsee
Am Schwielowsee 117
14542 Werder (Havel)

Zertifikat:
Teilnahmebestätigung

Teilnahmegebühr:
Frühbucherangebot
bis
16. Dezember 2022 (2. Termin),
bzw. 24. Februar 2023 (3. Termin)
490,- Euro / ermäßigt*: 330,- Euro

590,- Euro / ermäßigt*: 450,- Euro
*Gültig für Mitglieder des Bauindustrieverbandes Ost, für Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie von Hochschulen.

Ziele und Nutzen des Seminars
Die Beauftragung von Nachunternehmern und der Entleih von Arbeitnehmern können Vorteile bieten – bergen jedoch Haftungsrisiken. Der Hauptunternehmer kann für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, BG-BAU-Beiträge, Mindestlöhne und SOKA-BAU-Beiträge der Nachunternehmer haften. Der illegale Entleih von Arbeitskräften ist bußgeldbewehrt. In dem Seminar werden Handlungsempfehlungen aufgezeigt, mit denen die Gefahr von Haftungsansprüchen und die Verhängung von Bußgeldern auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Seminarinhalte

Haftungsrisiken

– Haftungsrisiken bei Nachunternehmern aus dem In- und Ausland
– Auswirkungen der neuen EU-Entsenderichtlinie (praxisrelevante Änderungen seit 30. Juli 2020)

Werkvertrag mit dem Nachunternehmer

– Prüfpflichten des auftraggebenden Bauunternehmens
– Strategien zur Haftungsverringerung
– Erforderliche Unterlagen des Nachunternehmer

Fallstricke im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

– Übersicht über die Haftungsrisiken
– Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Haftungs-ansprüchen und Bußgeldern
– Exkurs: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im eigenen Betrieb

Zollkontrollen

– Prüfungsinhalte
– Rechte und Pflichten bei Zollkontrollen

Seminaranmeldung

Seminaranmeldung & Termine

Dieses Seminar richtet sich vor allem an Geschäftsführer, Personalleiter, Bau- und Projektleiter

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12 Mai Offen

Nachtragsmanagement Seminar

12. Mai 2020 BIVO HGS, Potsdam ab 400,00 Das Seminar ist vorbei Führung, Kommunikation & Strategie
Zur Anmeldung
Seminarinformationen

Weitere Details

Ihr Referent

Herbert Mackenschins
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herbert Mackenschins ist langjähriger Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle Magdeburg des Bauindustrieverbandes Ost e.V. Seit 15 Jahren ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist langjähriger Referent auf den Gebieten Arbeits- und Baurecht.

Leistungen

Seminarunterlagen

Sie können sich die Seminarinformationen auch noch einmal als PDF herunterladen. Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie vor Ort.

Verpflegung und Unterkunft

In der Teilnahmegebühr ist die Verpflegung (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen) im Tagungshotel enthalten.

Prüfung

Zulassung & Ablauf

In diesem Seminar wird keine Prüfung abgelegt. Am Ende des Seminars erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

Anfahrt

Die beste Anbindung

Zusätzliche Informationen

Mehr Informationen zum Seminarinhalt

Die Beauftragung von Nachunternehmern und der Entleih von Arbeitnehmern kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein und Vorteile bieten. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass ausländische Subunternehmer beauftragt oder ausländische Arbeitnehmer entliehen werden. Allerdings birgt die Beauftragung von Nachunternehmern und der Entleih von Arbeitnehmern auch Haftungsrisiken. Der Hauptunternehmer kann für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, BG-BAU-Beiträge, Mindestlöhne und SOKA-BAU-Beiträge der Nachunternehmer haften. Der illegale Entleih von Arbeitskräften ist bußgeldbewehrt.

 

In dem Seminar werden die Haftungsrisiken im Einzelnen dargestellt. Zugleich werden Handlungsempfehlungen und Abwehrstrategien aufgezeigt, mit denen die Gefahr von Haftungsansprüchen und die Verhängung von Bußgeldern auf ein Mindestmaß reduziert werden.

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