Grundlagenseminar Compliance im Mittelstand

Nachhaltig und sicher

Compliance bedeutet, eine Entscheidung zu treffen: für eine klare Positionierung als werteorientiertes Unternehmen, für Integrität und eine Unternehmenskultur, an der sich Mitarbeiter und Management orientieren. Mit dieser Entscheidung richten Sie Ihre Unternehmensmarke auf die aktuellen Anforderungen aus und verhindern so einen Wettbewerbsnachteil.

Praxistipps für die Durchführung der GmbH-Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsrecht

Obwohl die GmbH-Gesellschafterversammlung im Rechtsverkehr als selbstverständlich angesehen wird, birgt die Durchführung vielfältige Fehlerquellen. Die Konsequenzen können weit reichen bis hin zu einer nichtigen Beschlussfassung.

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Seminarinformationen

Gesellschaftsrecht

Praxistipps für die Durchführung der GmbH-Gesellschafterversammlung

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung,
Gesellschafterinnen und Gesellschafter und an
die Rechtsabteilung einer GmbH sowie an Beteiligungsverwaltung
und Justiziariat.

Termine:

26.05.2023 Online
10:00 – 14:30 Uhr

Referenten:
RAin Anita Wehnert
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Steuerrecht

RA Dr. Ekkehard Nolting
Rechtsanwalt

 

Veranstaltungsort:
Online-Schulung  mit Zoom

Zertifikat:
Teilnahmebestätigung

Teilnahmegebühr:
325,- Euro / ermäßigt*: 260,- Euro *gültig für Mitglieder des Bauindustrieverbandes Ost, für Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie von Hochschulen.

Frühbucherangebot bis 4 Wochen vor dem Seminar!

Ziele und Nutzen des Seminars

Obwohl die GmbH-Gesellschafterversammlung im Rechtsverkehr als selbstverständlich angesehen wird, birgt die Durchführung vielfältige Fehlerquellen. Die Konsequenzen können weit reichen bis hin zu einer nichtigen Beschlussfassung. Dies wiederum erhöht das Haftungspotenzial für Leitungsorgane. Sich daraus ableitende Streitigkeiten zwischen oder mit den Gesellschaftern behindern die Verfolgung der Unternehmensziele bis hin zum Stillstand. Regelmäßig sind mangelnde Kenntnisse und Unsicherheiten über  einzuhaltende Regularien ursächlich. Dazu gehören auch die sich pandemiebedingt forciert angepassten Formalien. Durch die dynamische Entwicklung fehlt schnell der Überblick über die geltenden zulässigen Möglichkeiten. Guter Rat kann dann sehr teuer werden.
Sorgfältige Vorbereitung, praktikable Gestaltung und umfassende Kenntnis lohnen sich daher allemal, damit geplante Vorhaben und strategische Entscheidungen ohne unerwünschte Folgen umgesetzt werden können.
Wir geben Tipps und Gestaltungshinweise, wie eine Gesellschafterversammlung sowie die darin vorgesehene Beschlussfassung gelingen kann.

Seminarinhalte

  • Einberufung der Gesellschafterversammlung (Ladung, Organisation)
  • Durchführung der Gesellschafterversammlung (Ablauf, Beschlussfassung)
  • Erkennen und Vermeiden von Fehlerquellen und Haftungsrisiken
  • Umgang mit konfliktträchtigen Entscheidungen (z.B. Abtretung und Einziehung von
    Geschäftsanteilen, Ausschließung von Gesellschaftern)
  • Beschlussmängelarten und -streitigkeiten
Seminaranmeldung

Seminaranmeldung & Termine

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung,
Gesellschafterinnen und Gesellschafter und an
die Rechtsabteilung einer GmbH sowie an Beteiligungsverwaltung
und Justiziariat.

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Nachtragsmanagement Seminar

12. Mai 2020 BIVO HGS, Potsdam ab 400,00 Das Seminar ist vorbei Führung, Kommunikation & Strategie
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Seminarinformationen

Weitere Details

Ihre Referenten

RAin Anita Wehnert 
RA Dr. Ekkehard Nolting

Ihre beiden Fachanwaltstitel prädestinieren Anita Wehnert für Beratungsmandate an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Bei der Rechtsberatung konzentriert sie sich auf die öffentliche Verwaltung und kommunale Unternehmen im Ver- und Entsorgungs- oder Gesundheitsbereich. So begleitet Anita Wehnert Umstrukturierungs- und Kooperationsprojekte kommunaler Unternehmen, berät bei der Ausgestaltung von Verträgen und Ordnungswerken und schult die verantwortlichen Gremien und Mitarbeiter. Daneben erstellt sie kommunalrechtlich veranlasste Abwägungsgutachten, koordiniert behördliche Abstimmungsprozesse und übernimmt gegebenenfalls auch die gerichtliche Interessenvertretung.

Im kommunalrechtsnahen Zivilrecht hat Anita Wehnert in den vergangen Jahren eine hohe Kompetenz im Bereich der Wasserwirtschaft erworben. Ihre Mandanten kann sie daher in vielen juristischen Fragen der Wasserver- und -entsorgung beraten. Die inhaltliche Bandbreite reicht hier von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Interessenvertretung, etwa bei Streitigkeiten zu Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskosten, Entgelten und Duldungs- oder Unterlassungsverpflichtungen.

Als Compliance Officer unterstützt und begleitet Frau Wehnert Unternehmen schließlich bei allen Compliance-relevanten Themen, insbesondere zu Aufbau und Organisation eines anforderungsgerechten Compliance Management Systems.

Die Schwerpunkte der Mandate von Dr. Ekkehard Nolting liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät gewerbliche Unternehmen und Akteure der Sozialwirtschaft bei Firmengründungen, Umstrukturierungen oder bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Daneben wirkt er bei der Gestaltung von Kooperationsmodellen zwischen verschiedenen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit.

Besonders gefragt ist seine Expertise bei der rechtssicheren Begleitung von Gesellschafterversammlungen oder -auseinandersetzungen – auf diesem Gebiet war er viele Jahre auch als Dozent der Deutschen Anwaltsakademie auf Fachanwaltslehrgängen tätig. Dr. Nolting berät Unternehmen in Fragen der Managerhaftung und der Corporate Governance. Im Projektgeschäft begleitet er komplexe Transaktionen wie Unternehmenskäufe oder -verschmelzungen einschließlich notwendiger Due-Diligence-Prüfungen.

In sein Engagement für Unternehmen der Sozialwirtschaft bringt Ekkehard Nolting langjährige Erfahrungen im Vereins- und Stiftungsrecht ein. Zudem unterstützt er seine Mandanten bei Immobilienprojekten und bei vertragsrechtlichen Fragen.

Vor seinem Eintritt als Partner bei Battke Grünberg im Jahr 2010 war Dr. Nolting Partner der überörtlichen Kanzlei Graf von Westphalen. Sein Studium absolvierte er in Göttingen, Lausanne (Schweiz) und Freiburg i.Br. und promovierte in Tübingen bei Prof. Klaus Hopt zum internationalen Vertragsrecht. Als Rechtsanwalt ist er seit 1988 tätig. Bis heute wirkt er als Dozent an Fortbildungslehrgängen der Deutschen Anwaltakademie zum Gesellschaftsrecht. Seine fachliche Expertise hat er daneben in zahlreichen Veröffentlichungen in renommierten juristischen Fachzeitschriften geteilt.

Leistungen

Seminarunterlagen

Sie können sich die Seminarinformationen auch noch einmal als PDF herunterladen. Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie vor Ort.

Verpflegung und Unterkunft

In der Teilnahmegebühr ist die Verpflegung (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen) im Tagungshotel enthalten.

Prüfung

Zulassung & Ablauf

In diesem Seminar wird keine Prüfung abgelegt. Am Ende des Seminars erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

Anfahrt

Die beste Anbindung

Zusätzliche Informationen

Mehr Informationen zum Seminarinhalt

Viele Auftragnehmer verschenken aufgrund bloßer Unkenntnis noch immer bares Geld. Der Auftragnehmer nimmt wichtige Rechte nicht wahr, weil sie ihm schlichtweg unbekannt sind. Häufig versuchen Auftraggeber, Nachträge mit dem Argument abzuwehren, dass der Auftragnehmer auf das Problem schon bei Angebotsabgabe hätte hinweisen müssen. 

In diesem Seminar, werden Sie erfahren, wie sich dieses Argument entkräften lässt. Schließlich wissen viele Auftragnehmer nicht, dass die VOB/B ihnen das Werkzeug zur Verfügung stellt, den mühsamen Streit über Stundenlohnarbeiten von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Die hier sehr auftragnehmerfreundlichen Regelungen der VOB/B sind auch den meisten Auftraggebern unbekannt.

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