Fördermöglichkeiten
Staatlich und Privat
Fördermöglichkeiten
Profitieren Sie von einer Weiterbildung – spätestens wenn Sie die erlernten Fähigkeiten im beruflichen Alltag anwenden können. Weiterbilden lohnt sich – Aufstiegschancen, ein neuer Job, eine Gehaltsverhandlung bieten sich.
Lebenslanges Lernen gehört heute zum Beruf dazu.
STEUERLICH ABSETZEN
Weiterbildungskosten können bis zu 100% steuerlich berücksichtigt werden. Arbeitnehmende können die Kosten bei Werbungskosten angegeben und bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen können diese als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise die Weiterbildungsgebühren, Kosten für Fachbücher, Arbeitsmittel und mehr. Der Einzelfall bestimmt über die Höhe. Es lohnt sich also, nähere Informationen beim Finanzamt oder Steuerberatenden einzuholen.
FÖRDERPROGRAMME DER LÄNDER
Neben den aufgeführten Fördermöglichkeiten die Länderübergreifend zu beantragen sind, gibt es auch individuelle Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Da sich diese sowohl inhaltlich als auch in ihrer Bezeichnung und Voraussetzungsgrundlage von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet. Dort sind alle Informationen über verschiedenste Fördermöglichkeiten im Bundesland und von regionalen Anbietenden wie Kommunen, Städten und Zweckverbände zu finden.
Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
BERLIN
BRANDENBURG
BILDUNGSPRÄMIE / BILDUNGSGUTSCHEIN
Eine Neuorientierung im Job aufgrund einer psychischen oder physischen Einschränkung ist nötig? Dann ist eine Finanzierung der Weiterbildung mit Bildungsgutschein als Möglichkeit gegeben. Ob dies als Voraussetzung für eine Förderung mit Bildungsgutschein gilt, wird individuell geprüft und im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit herausgefunden. Wichtig dabei ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern.
Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bildungspraemie.info/
Checkliste Förderungsmöglichkeiten
Profitieren Sie von einer Weiterbildung – spätestens wenn Sie die erlernten Fähigkeiten im beruflichen Alltag anwenden können. Weiterbilden lohnt sich – Aufstiegschancen, ein neuer Job, eine Gehaltsverhandlung bieten sich.
Lebenslanges Lernen gehört heute zum Beruf dazu.
1. Steuerliche Vorteile nutzen: Weiterbildungskosten können bis zu 100% steuerlich berücksichtigt werden. Der Einzelfall bestimmt über die Höhe. Es lohnt sich also, nähere Informationen beim Finanzamt oder Steuerberatenden einzuholen.
2. Stiftung Warentest Check: Diese Fördermittel gibt‘s für Wissensdurstige
Link: https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/
3. Förderprogramm Brandenburg: Eine breite Palette der Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen, Lebenssituationen und Weiterbildungsziele zeigt die Infothek der Weiterbildung Brandenburg auf.
4. Bildungsprämie des Bundes: Abrechnung noch möglich bis 31.12.2022: Zum 31. Dezember 2021 ist das Programm der Bildungsprämie des Bundes ausgelaufen. Prämiengutscheine können noch bis zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden.
5. ILB Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.
6. Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie 2022): Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an. Antragstellung ab 02.01.2023 möglich.
7. Bildungszeit (Berlin): Für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen ist eine bezahlte Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren möglich. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG).
7.1. Bildungsfreistellung (Brandenburg):
Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Link zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
8. Qualifizierungschancengesetz: Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Link zu weiteren Informationen
9. Weiterbildung in Kurzarbeit – Berliner Weiterbildungsprämie: Gefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmenden in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht.
10. Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmende: Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit
Bei vielen dieser Themen (z. B. Mitarbeiterführung, Organisationsentwicklung oder auch beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement) unterstützt die Bauakademie Ost Sie mit entsprechenden Seminaren. Sprechen Sie uns an!
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