Arbeitnehmerüberlassung kann Vorteile bieten – birgt jedoch auch Haftungsrisiken. Der Hauptunternehmer kann für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, BG-BAU-Beiträge, Mindestlöhne und SOKA-BAU-Beiträge haften. Der illegale Entleih von Arbeitskräften ist bußgeldbewehrt. In dem Seminar werden Handlungsempfehlungen aufgezeigt, mit denen die Gefahr von Haftungsansprüchen und die Verhängung von Bußgeldern auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern
- Rechte und Pflichten
- Sozialversicherungs-, Unfallversicherungs- und Urlaubskassenbeiträge, Mindestlohn
Referent: RA Dr. Ralf Vogt