AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare, Lehrgänge, E-Learning-Kurse und Inhouse-Veranstaltungen

des Anbieters
Bauakademie Ost gGmbH
Wallstr. 68
10179 Berlin
(Im Folgenden: „Veranstalter“)
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 215618 B
Geschäftsführung: Dr. Robert Momberg
Fon: 030 3642 0949 – 0
E-Mail: info@bauakademie-ost.de

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, E-Learning-Kursen, Lehrgängen und Trainings sowie Inhouse-Veranstaltungen – im Weiteren als „Bildungsleistung“ bezeichnet – die von der Bauakademie Ost gGmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt, erbracht werden.
  2. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.

 2. Vertragsschluss/Anmeldung

  1. Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und Bildungsleistungen stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden zurückgezogen oder abgeändert werden.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).
  3. Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.b.
  4. Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Bildungsleistungen sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Bildungsleistungen verfügbar sind. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird der Veranstalter den Kunden hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
  5. Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsleistungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

 3. Zulassungsvoraussetzungen

  1. Die Bildungsleistungen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Kunde verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.
  2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Kunde die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Kunde auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Kunde auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.

 4. Durchführung

  1. Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
  2. Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Kunden.
  3. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
  4. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
  5. Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
  6. Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben oder der Termin als Virtual Classroom (Videokonferenz o.ä.) durchgeführt werden. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist möglich.

 5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich bei Präsenzveranstaltungen, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.

6. Besonderheiten für E-Learning-Bildungsleistungen

 

  1. Der Veranstalter nutzt für die Durchführung der E-Learning-Kurse eine externe Lernplattform. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit dieser Plattform, so dass die Haftung für Beeinträchtigungen (bspw. bei technischen Problemen seitens des Plattformbetreibers) ausgeschlossen wird. Wenn der Kunde einen E-Learning-Kurs auf der externen Plattform absolviert, akzeptiert er zugleich auch die AGB und Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers.
  2. Die Laufzeit der gebuchten und insoweit im Vertrag enthaltenen Lizenzen (Lizenzlaufzeit) beginnt mit dem Versand der Zugangsdaten zur Lernplattform durch den Veranstalter. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, beträgt die Lizenzlaufzeit sechs Monate. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Veranstalters aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Die E-Learning-Bildungsleistungen des Veranstalters und Teile davon unterliegen gewerblichen Schutzrechten. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich dem Veranstalter zu. Dieser behält sich daran sämtliche in Betracht kommenden Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt sind. Damit Sie die Produkte des Veranstalters nutzen können, räumt Ihnen der Veranstalter an dem vertragsgegenständlichen E-Learning-Produkt für die jeweilige Lizenzlaufzeit ein einfaches, ausschließlich auf die jeweilige Buchung, und dort beschränkt auf die konkret gebuchten Berechtigten, Nutzerrecht ein, dieses ist ausschließlich im Rahmen der AGB des Veranstalters zu nutzen. Sie sind insbesondere nicht berechtigt, das Produkt oder Teile davon unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere nicht Logos und Markennamen des Veranstalters oder dessen Partnern zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu unterdrücken), oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten. Das Nutzungsrecht erlischt – je nach Buchung – jeweils mit Ablauf oder Aufbrauchen des vertragsgegenständlichen Produkts oder nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- und Lizenzlaufzeit. Vom Nutzungsrecht ausgeschlossen ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstückes gemäß § 53 UrhG.
  4. Der Veranstalter gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass die von Ihnen beabsichtigten Ergebnisse durch die Nutzung des E-Learning-Produkts eintreten. Der Veranstalters schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge oder andere von Ihnen beabsichtigte Ergebnisse. Insbesondere stellen die E-Learning-Kurse des Veranstalters auch keine individuelle Rechtsberatung oder rechtliche Ausgestaltung dar.
  5. Zugang
    • Nach Bestätigung durch den Veranstalter erhält der Kunde seine Zugangsdaten zur Lernplattform.
    • Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.
    • Der Kunde darf die Kurse nur sachgerecht nutzen. Er wird insbesondere seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zu den Kursen geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies dem Unternehmen anzeigen.
    • Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu sperren.
    • Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
    • Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinerseits die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz, der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen.
  6. Leistungsumfang / Gewährleistung
    • Die im Rahmen eines Kurses zugänglichen Inhalte werden in der Produktbeschreibung festgelegt.
    • Der Veranstalter ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.
    • Der Veranstalter übernimmt bezüglich der kostenpflichtigen als auch der freien Inhalte der E-Learning-Kurse keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder deren Geeignetheit für bestimmte Verwendungszwecke. Der Veranstalter übernimmt bezüglich der Inhalte auch keine Gewähr für deren Freiheit von Rechten Dritter und die Nichtverletzung geistigen Eigentums. Der Veranstalter kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung Änderungen der in den E-Learning-Kursen angebotenen Inhalte vornehmen bzw. diese ganz oder teilweise entfernen. Die Inhalte der E-Learning-Kurse können überholt sein. Der Veranstalter ist zu einer Aktualisierung nicht verpflichtet.
    • Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Veranstalters liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Veranstalter von den Inhalten Kenntnis hat und es uns technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Veranstalter erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt einer etwaigen Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Veranstalter keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Veranstalter hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Inhouse-Veranstaltungen

  1. Der Kunde gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.
  2. Für die Durchführung der Bildungsleistungen sind Schulungsräume, Verpflegung, usw. vom Kunden zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Kunden den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
  3. Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

8. Leistungsfristen/-termine bei Inhouse-Veranstaltungen

  1. Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Kunden. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
  2. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Kunde dem Veranstalter alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden verlängern.

9. Nutzungsrechte

  1. Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
  2. Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
  3. Seminarunterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
  4. Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Kunde an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
  5. Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Kunden erstellt, erhält der Kunde an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Kunde nicht berechtigt.
  6. Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.
  7. Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.

 

10. Stornierung von Bildungsleistungen durch den Kunden

  1. Für Bildungsleistungen gilt, dass bei Stornierungen:
    • die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden
    • die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 100 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden
      Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzkunden ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzkunde die etwaigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
  2. Für E-Learning-Kurse gilt, dass 100 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden, sobald ein gebuchter E-Learning-Kurs auf der Lernplattform begonnen wurde.
  3. Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Kundenzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Teilleistungen, die in sich abgeschlossen sind, werden nicht erstattet. Die betroffenen Kunden werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

 

12. Zahlungsbedingungen/Vergütung

  1. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
  2. Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
  3. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Ist der Kunde mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
  5. Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

 

13. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen oder die auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung seiner Produkte zurückzuführen sind. Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von dem Veranstalter verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Haupt- oder Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall (Verletzung einer Haupt- oder Kardinalpflicht) ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr, beschränkt. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen AGB unberührt.
  2. Wenn der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung der vertraglichen Leistungen gehindert sind, wird der Veranstalter von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem Höhere Gewalt seiner Leistungserbringung verhindert, befreit. Sobald der Veranstalter von einem Umstand höherer Gewalt Kenntnis erhält, werden Sie vom Veranstalter als Kunde hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
  3. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

14. Kündigung

  1. Bei Bildungsleistungen endet der Vertrag automatisch mit Beendigung der Bildungsleistung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
  2. Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat in Textform unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.
  3. Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch den Kunden, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
  4. Die Kündigung des Kunden hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Kunden bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

 

15. Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
  2. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

 16. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform

  1. Erfüllungsort ist der dem Kunden schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
  2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

 17. Datenschutz

  1. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.
  2. Geschäftliche Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen des Veranstalters genutzt.
  3. Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters postalisch an Bauakademie Ost gGmbH, Wallstr. 68, 10179 Berlin oder per E-Mail an info@bauakademie-ost.dewidersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
  4. Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen des Kunden direkt an den Kunden geschuldet wird, stellt der Kunde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.

 18. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (gilt nur für Endverbraucher)

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bauakademie Ost gGmbH, Wallstr. 68, 10179 Berlin, Tel: 030 364 209 490, Fax: 030 364 209 499, E-Mail: info@bauakademie-ost.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

19. Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

20. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern der Veranstalter mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnt und Sie dem Veranstalter Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.

21. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An Bauakademie Ost gGmbH, Wallstr. 68, 10179 Berlin, E-Mail: info@bauakademie-ost.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

          Ende der Widerrufsbelehrung

 

22. Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 11. März 2024