Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, die Arbeitskraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach längerer Arbeitsunfähigkeit wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Ihm kommt außerdem bei jeder krankheitsbedingten Kündigung eine Schlüsselrolle zu.
Da Gesetz und Rechtsprechung aber schon an die Einladung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum BEM hohe Anforderungen stellen und es auch bei der weiteren Durchführung des BEM rechtlich viel zu beachten gibt, passieren hier in der Praxis oft Fehler. Diese fallen in der Regel erst im Kündigungsschutzprozess auf und werden dann zum Problem. Wir helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden und erläutern Ihnen die rechtssichere – vor allem datenschutzkonforme – Einladung und Durchführung sowie Standardisierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.