In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Inhalte des Lieferkettengesetzes in der Praxis kennen. Es verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.
Somit sind auch auch kleinere Unternehmen mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert, wenn sie Aufträge von größeren Unternehmen annehmen wollen. Eine vertragliche Zusicherung kann eingeholt werden, wonach sie menschenrechtliche und umweltbezogene Erwartungen „entlang der Lieferkette“ angemessen berücksichtigen müssen.