In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Inhalte des Lieferkettengesetzes in der Praxis kennen. Es verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.
Die Anforderungen an unter den Geltungsbereich fallende Unternehmen sind hoch, ebenso wie deren Haftungsrisiken. Daher wird nicht selten versucht, Pflichten auf kleinere Unternehmen zu übertragen. In welchem Umfang dies rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll ist, wird anhand von Praxisbeispielen dargestellt. Dabei wird auch die neue Handreichung des BAFA zur Zusammenarbeit in der Lieferkette kritisch gewürdigt.